Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht für das Team der St. Helena-Schule Trier an erster Stelle. Es ist uns ein großes Anliegen hierauf zu verweisen: Es gelten für alle Personen, die im Rahmen eines Ausbildungspraktikums regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, klare Anforderungen an die persönliche Eignung.
Alle Ausbildungspraktika an der St. Helena-Schule sind dadurch gekennzeichnet, dass Praktikant*innen über einen längeren Zeitraum regelmäßig und unmittelbar mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen und in den pädagogischen Alltag eingebunden sind. Auszubildende sind im Praktikum, um theoretische Anteile im Umgang mit Kindern- und Jugendlichen praktisch zu erproben. Damit sind die für die Anwendung des § 72a SGB VIII maßgeblichen Kriterien erfüllt. Wir verweisen daher vor Beginn der Ausbildungspraktika grundsätzlich auf die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.
Im Rahmen des Schulplatzes ist eine Vorlage eines Führungszeugnisses nicht vorgesehen - Sie können demnach nicht von einer vorangegangenen Prüfung seitens der Ausbildungsstätte „St. Helena-Schule Trier“ ausgehen.
Unsere Empfehlung an Träger
Wir empfehlen Trägern, für Ausbildungspraktika mit regelmäßigem und längerfristigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen verbindliche Regelungen zum Kinderschutz zu treffen und darin auch die Voraussetzungen für die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses festzulegen. So sind die Anforderungen für alle Beteiligten von Beginn an transparent und verbindlich geregelt.