Zum Inhalt springen

Informationen für Träger und Praxisstellen

Wir freuen uns über Ihr Interesse und möchten Sie herzlich bitten, sich zunächst umfassend auf unserer Homepage zu informieren. Hier finden Sie wichtige Informationen rund um das Praktikum sowie zu den jeweiligen Abläufen und Rahmenbedingungen.

Bitte nutzen Sie insbesondere unsere FAQ, in denen wir häufig gestellte Fragen bereits für Sie beantwortet haben. So lassen sich viele Anliegen schnell und unkompliziert klären.

Sollten darüber hinaus Fragen offenbleiben oder besondere Umstände vorliegen, können Sie sich selbstverständlich gerne an die Praktikumsleitung wenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

§ 72a SGB VIII: Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

ein Schild mit Ausrufezeichen klebt an der Wand

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht für das Team der St. Helena-Schule Trier an erster Stelle. Es ist uns ein großes Anliegen hierauf zu verweisen: Es gelten für alle Personen, die im Rahmen eines Ausbildungspraktikums regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, klare Anforderungen an die persönliche Eignung.

Alle Ausbildungspraktika an der St. Helena-Schule sind dadurch gekennzeichnet, dass Praktikant*innen über einen längeren Zeitraum regelmäßig und unmittelbar mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen und in den pädagogischen Alltag eingebunden sind. Auszubildende sind im Praktikum, um theoretische Anteile im Umgang mit Kindern- und Jugendlichen praktisch zu erproben. Damit sind die für die Anwendung des § 72a SGB VIII maßgeblichen Kriterien erfüllt. Wir verweisen daher vor Beginn der Ausbildungspraktika grundsätzlich auf die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. 

Im Rahmen des Schulplatzes ist eine Vorlage eines Führungszeugnisses nicht vorgesehen - Sie können demnach nicht von einer vorangegangenen Prüfung seitens der Ausbildungsstätte „St. Helena-Schule Trier“ ausgehen.

 
Unsere Empfehlung an Träger

Wir empfehlen Trägern, für Ausbildungspraktika mit regelmäßigem und längerfristigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen verbindliche Regelungen zum Kinderschutz zu treffen und darin auch die Voraussetzungen für die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses festzulegen. So sind die Anforderungen für alle Beteiligten von Beginn an transparent und verbindlich geregelt.

 

Praxisanleitung: Gültigkeit und rechtliche Grundlagen in Rheinland-Pfalz

Wer darf Praktikant*innen anleiten?

Ein*e Praxisanleiter*in kann nachweisen, dass er/sie qualifiziert ist, Praktikant*innen und Auszubildende anzuleiten. Dieser Nachweis kann z. B. auf Basis einer berufspädagogischen Fort- oder Weiterbildung erfolgen. Die Praxisanleitung umfasst unter anderem die Begleitung und Unterstützung im pädagogischen Alltag, die Verknüpfung von theoretischen Ausbildungsinhalten mit der praktischen Arbeit, regelmäßige Reflexions- und Anleitungsgespräche sowie die Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachschule.

 

Welche Voraussetzungen gelten in Rheinland-Pfalz als Nachweis?

Für die Praxisanleitung im Rahmen der Erzieher*innen-Ausbildung gelten in Rheinland-Pfalz insbesondere die Bestimmungen der Fachschulverordnung für den Fachbereich Sozialwesen sowie die trägerübergreifende Rahmenvereinbarung zur Praxisanleitung:

Hinweis

Bitte informieren Sie sich unter den hier angegebenen Links, senden Sie die Nachweise an das Sekretariat oder händigen Sie die Nachweise den Praktikant*innen zur Vorlage im Sekretariat aus.

Bei Fragen zur Anerkennung älterer Praxisanleiterscheine sollte die jeweils zuständige Fachschule (Schulleitung) beziehungsweise der Träger einbezogen werden. Entscheidend sind die geltenden rechtlichen Vorgaben und die konkrete Qualifikation, nicht allein das Ausstellungsdatum der Bescheinigung.

Philipp Schommer

Schulleitung

Philipp Schommer

FAQ zum Praktikum

Nein - eine abgeschlossene Berufsausbildung ist ausreichend.

Genaue Hinweise finden Sie auf dieser Webseite.

Nicht bestandene Praktika müssen wiederholt werden. Je nach Grund des Nichtbestehens kann die Wiederholung auch in einer anderen Einrichtung erfolgen. Alle Praktika müssen erfolgreich bestanden und vollständig absolviert sein, bevor das Abschlusspraktikum begonnen werden kann.

Wir empfehlen, folgende Themen anzusprechen bzw. zu beachten: 

  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • arbeitsrechtliche und trägerintierne medizinische Regelungen
  • Hygieneschulung
  • Datenschutz
  • Dienst- und Pausenzeiten
  • Erwartungen
  • Konzeption der Einrichtung und interne Regelungen

Die Aufgabe der Anleitung ist es nicht, alle Aufgaben zu prüfen, das Bearbeiten zu forcieren oder Ergebnisse zu korrigieren. Die Anleitung kann aber ihre Unterstützung anbieten.

Bitte kontaktieren Sie frühzeitig die zuständige Praktikumsleitung. Wir telefonieren und begleiten die Situation, wir kommen ggf. auch in die Einrichtung für ein gemeinsames zusätzliches Gespräch.

Praxisnoten stehen nicht auf dem Zeugnis. Die Praktika müssen grundsätzlich bestanden und vollständig absolviert sein, bevor eine Zulassung zur schriftlichen Abschlussprüfung erfolgen kann.

Das Praktikum wird zur Unterstützung der Entwicklung der Erzieher*innenpersönlichkeit immer reflektiert und im jährlichen Entwicklungsgespräche mit der Klassenleitung einbezogen.

Über die Untis-App bis 7:30 Uhr bei der Schule und in der Einrichtung nach Ihren gängigen internen Uhrzeit- und Verfahrensregelungen.

Sie müssen uns nicht um Zustimmung bitten, wenn

  • eine Dienstverschiebung und das unmittelbare Nacharbeiten innerhalb des Praktikums möglich ist (Bsp. möchte Praktikant*in wegen einer Führerscheinprüfung zwei Stunden früher die Praxisstelle verlassen, kann dafür am nächsten und übernächsten Tag jeweils eine Stunde nacharbeiten).
  • ein Teamtag ohne Praktikan*innen während des Praktikums stattfindet.
  • wenn Sie sich bei abweichenden Pausenregelungen mit Praktkant*in einigen können und dieser zustimmt.

Nachfolgende Kompetenzen und Aspekte stehen im Fokus der Praktika:

  • Erziehungskompetenz
  • kompetenzförderndes Arbeiten
  • Wertorientierung
  • Kooperationskompetenz
  • Reflexionskompetenz
  • Gesamteindruck

Darüber hinaus sollten Sie auch Aspekte wie Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft, Eingenständigkeit und Eingenverantwortung bedenken.

Sehr gute Praktikant*innen übertreffen Erwartungen entsprechend des Ausbildungsstandes. 
Gute Praktikant*innen entsprechend den Erwartungen in vollem Umfang entsprechend des Ausbildungsstandes. 

Nähere Hinweise finden sie in den jeweiligen Praktikumsreadern.

Erstmal - Ja!

Aus Gründen der Ausbildungsqualität und zur Weiterentwicklung der eigenen Erzieherpersönlichkeit empfehlen wir, möglichst vielfältige Einblicke in unterschiedliche Einrichtungen, pädagogische Konzepte und Arbeitsweisen zu gewinnen. Während der Ausbildung bietet sich die Chance, die Vielfalt der sozialpädagogischen Berufslandschaft kennenzulernen und wertvolle Erfahrungen zu sammeln.

Diese Möglichkeit, unterschiedliche Arbeitsfelder kennenzulernen und den eigenen pädagogischen Blick zu erweitern, sollte man unbedingt nutzen.

Logo des Gotteslobs

Praktikumsreader Erzieherausbildung (berufsbegleitend) in Überarbeitung

Erprobungs- und Orientierungspraktikum Sozialassistenz

Kerstin Grünen

Kerstin Grünen

Lehrkraft
Lisa Bonerz

Lisa Bonerz

Lehrkraft

Sonderpädagogisches Praktikum und Abschlusspraktikum

Bettina Meyer

Bettina Meyer

Lehrkraft
Dr. Andrea Fleck

Dr. Andrea Fleck

Lehrkraft

Elementarpraktikum und freizeitpädagogsiches Praktikum

Christiane Hochhalter

Christiane Hochhalter

Lehrkraft
Sina Rosenbaum

Sina Rosenbaum

Lehrkraft

Schwerpunktpraktikum

Christiane Hochhalter

Christiane Hochhalter

Lehrkraft