- Artikel drucken Artikel drucken
- Fehler melden Fehler melden
Erzieher/innen und Heilerziehungspfleger/innen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Jugendhilfe arbeiten, können ihre berufsspezifischen pädagogischen Kenntnisse in einer Zusatzqualifikation vertiefen. Interessant ist die Ausbildung zur Heilpädagogin / zum Heilpädagogen auch für pädagogische Fachkräfte, die einen Wechsel ihres Berufsfeldes beabsichtigen oder die sich aufgrund von Veränderungen ihrer Arbeitsstelle hin zu einer integrativen Einrichtung qualifizieren möchten.
Die Ausbildung ist in Lernmodulen organisiert, die Aufgaben und Themen aus der praktischen Tätigkeit aufgreifen:
Die Ausbildung wird an unserer Schule in Teilzeitform angeboten und dauert dann drei Schuljahre. Der Unterricht findet am Freitag ganztags und am Samstagvormittag statt.
Der Ausbildungsgang wird in der Regel berufsbegleitend besucht. Ansonsten sind bis zur Abschlussprüfung 400 Stunden in heilpädagogischen Arbeitsfeldern nachzuweisen.
Die formale Aufnahmevoraussetzung für die Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten ist der Sekundarabschluss I.
Eine weitere Aufnahmevoraussetzung für unsere Schule ist die Übereinstimmung mit den in der Grundordnung für Katholische Schulen in freier Trägerschaft im Land Rheinland-Pfalz festgelegten Grundsätzen, die sich am christlichen Menschen- und Weltverständnis orientieren.
Für Absolventen mit dem Schulabschluss Sekundarstufe I ist die Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten die berufliche Vorbildung für eine nachfolgende Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher an unserer Schule. Er qualifiziert auch für den weiterführenden Bildungsgang Heilerziehungspflege.
Mit einem wählbaren Zusatzunterricht in einer Naturwissenschaft (hier: Biologie), einer Prüfung in verschiedenen Fächern und einem anschließenden, 12wöchigen Praktikum kann die Ausbildung an der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz zur Fachhochschulreife mit bundesweiter Studienberechtigung führen.