Bildungsgang Erzieher*in

Ausbildung

Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher qualifiziert für die pädagogischen Aufgaben in der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie dauert insgesamt drei Jahre.

Der Unterricht vermittelt fachliche und methodische Kenntnisse für die Aufgaben in den verschiedenen pädagogischen Arbeitsfeldern. Folgende Handlungskompetenzen sind dabei berufsrelevant:

  • Persönliche und berufliche Identität entwickeln
  • Entwicklungsprozesse beobachten, dokumentieren und fördern
  • Musisch-kreatives und psychomotorisches Handeln unterstützen
  • Bildungsprozesse anregen
  • Arbeiten im Bereich der Kindertagesstätten
  • Arbeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und der Erziehungshilfe
  • Arbeiten mit beeinträchtigten Kinder, jugendlichen und Erwachsenen
  • Prozesse religiöser Bildung und Erziehung gestalten
  • Projekte planen, durchführen und reflektieren

Im Verlauf der zweijährigen schulischen Ausbildung werden verschiedene Praktika in sozial- und sonderpädagogischen Einrichtungen absolviert. Die Ausbildung endet nach einem einjährigen vergüteten Berufspraktikum.

  • Voraussetzungen
  • Praktikum
  • Perspektiven
  • Bewerbung

Die formale Aufnahmevoraussetzung für die Ausbildung zur staatliche anerkennten Erzieherin oder zum staatlich anerkannten Erzieher sind:

1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I und

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Sozialassistentin /zum Sozialassistenten oder
  • eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
  • eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder
  • eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
  • das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind

oder 2. die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife jeweils in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.

Eine weitere Aufnahmevoraussetzung für unsere Schule ist die Übereinstimmung mit den in der Grundordnung für Katholische Schulen in freier Trägerschaft im Land Rheinland-Pfalz festgelegten Grundsätzen, die sich am christlichen Menschen- und Weltverständnis orientieren.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.

Unterstufe (1. Ausbildungsjahr):

·         1. Blockpraktikum (vier Wochen vor und eine Woche in den Osterferien)

·         2. Blockpraktikum (zwei Wochen in den Sommerferien)

 

Oberstufe (2. Ausbildungsjahr):

·         3. Blockpraktikum (vier Wochen vor und eine Woche in den Weihnachtsferien)

3. Ausbildungsjahr: einjähriges Berufspraktikum

Die berufliche Abschlussprüfung führt zur staatlichen Anerkennung als Erzieherin/Erzieher und zur Fachhochschulreife mit Studienberechtigung in Rheinland-Pfalz. Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen in den Bereichen Heilpädagogik, Organisation und Führung und begleitende Studiengänge an Fachhochschulen.

Bewerbung für das Schuljahr 24/25

Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung für das Schuljahr 2024/25 entgegen. Rechts finden Sie die aktuellen Aufnahmeanträge und Aufnahmeinformationen zu unserem Bildungsgang Erzieher*in im Bereich "Downloads".